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kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht

См. также в других словарях:

  • kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht — ein gegenüber den Regeln des BGB verstärktes ⇡ Zurückbehaltungsrecht (§§ 369–372 HGB). Pfandartiges Befriedigungsrecht eines Kaufmanns bei beiderseitigen Handelsgeschäften an Waren oder Wertpapieren des Vertragsgegners (§ 369 HGB). 1.… …   Lexikon der Economics

  • Absonderung — das Recht auf vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs aus einem Pfand oder pfandähnlichen Recht an einem zur ⇡ Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand (§§ 49, 50 InsO). Der Gegenstand sowie ein Überschuss verbleiben der Masse (im Gegensatz zur ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Kommissionär — derjenige, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (⇡ Kommissionsgeschäft gemäß § 383 HGB). K. ist stets ⇡ Kaufmann. I. Pflichten des K.:1. Beim …   Lexikon der Economics

  • Lagergeschäft — Lagergeschäft, die gewerbsmäßige Übernahme der Lagerung und Aufbewahrung von Gütern durch einen Dritten, den sogen. Lagerhalter oder Lagerhausunternehmer. Der Lagerhalter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Kommissionär (s. d.),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lagerhalter — I. Begriff:1. Allgemein: Derjenige, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt (⇡ Lagergeschäft). 2. Umsatzsteuerrecht: Derjenige, der ein Steuerlager, insbes. ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. II. Pflichten:1.… …   Lexikon der Economics

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